Autor: Weyand |
Ein Anspruch eines Patienten auf eine Krankschreibung im Tele-Format, und zwar sowohl mittels Video als auch mittels Telefon, besteht nicht. Der wegen der Ausstellung einer AU-Bescheinigung angefragte Arzt kann daher immer auf dem Erscheinen in der Arztpraxis bestehen.
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