Autor: Weyand |
Da leitende Angestellte nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen, kann die Anordnung der Kurzarbeit diesem Personenkreis gegenüber ohne die vorherige Zustimmung des Betriebsrats vorgenommen werden.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|