Die Ablehnungsgesuche des Klägers vom 7. Oktober 2023 werden als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Vorsitzenden der Kammern 16, 8, 10, 14 und 26 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg richten.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|