Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
LAG Düsseldorf, vom 23.11.1987 - Aktenzeichen 17 Sa 1153/87
DRsp Nr. 1992/11732
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
Zwar fallen Ansprüche des Arbeitnehmers aus Verletzung seines Persönlichkeitsrechts im allgemeinen nicht unter eine tarifliche Ausschlussklausel, die ihren Wirkungsbereich auf Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder dem Arbeitsverhältnis erstreckt (vergleiche zuletzt BAG BB 1987, 2300 - DRsp-ROM Nr. 1992/6180 - ). Hierzu zählt jedoch nicht der Anspruch des Arbeitnehmers auf Widerruf bzw. Entfernung einer Abmahnung. Denn im Vordergrund einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers in Form einer Abmahnung steht wegen ihrer Warnfunktion das Schicksal des Arbeitsvertrages und nicht das Ansehen des Arbeitnehmers gegenüber seinen Kollegen oder gar der Öffentlichkeit, Der Widerruf- bzw. Entfernungsanspruch ist deshalb ein solcher "aus dem Arbeitsverhältnis" i.S. des § 70 Abs 1BAT.