BVerfG - Beschluß vom 05.12.1990
1 BvR 1341/90
Normen:
BVerfGG § 13 Nr, 8a § 32 Abs. 1 § 90 ; EinigungsV Art. 13 Art. 20 Abs. 1, Anlage I Kap XIX A III Nr. 1 Abs. 1, Abs. 2, Nr. 1 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DVBl 1991, 153
LKV 1991, 103
NJ 1991, 75
PersR 1991, 18

Abwägung bei Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung betreffend die weiteren Zahlung des vollen Gehalts an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR

BVerfG, Beschluß vom 05.12.1990 - Aktenzeichen 1 BvR 1341/90

DRsp Nr. 2004/15550

Abwägung bei Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung betreffend die weiteren Zahlung des vollen Gehalts an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR

Bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen einerseits der weiteren Zahlung des vollen Gehalts an Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR für die Dauer des noch anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens und andererseits der Bundesrepublik Deutschland überwiegen die Belange der Bundesrepublik Deutschland, denn erginge die beantragte Anordnung, so müßte nicht nur den Antragstellern, sondern aus Gründen der Gleichbehandlung auch allen ebenso Betroffenen die vollen Bezüge weiterbezahlt werden. In einer Situation, in der der Bundeshaushalt durch die Folgen der Wiederherstellung der deutschen Einheit aufs äußerste angespannt ist, wöge die damit insgesamt entstehende zusätzliche Kostenbelastung besonders schwer.

Normenkette:

BVerfGG § 13 Nr, 8a § 32 Abs. 1 § 90 ; EinigungsV Art. 13 Art. 20 Abs. 1, Anlage I Kap XIX A III Nr. 1 Abs. 1, Abs. 2, Nr. 1 Abs. 3 ;

Gründe:

I.