LAG Düsseldorf - Urteil vom 07.11.2011
14 Sa 1021/11
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 27.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1549/11

Anforderungen an den Anspruch wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes; Schwere der Verletzung; Verhalten des Geschädigten

LAG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2011 - Aktenzeichen 14 Sa 1021/11

DRsp Nr. 2012/2063

Anforderungen an den Anspruch wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes; Schwere der Verletzung; Verhalten des Geschädigten

Das Verhalten des Geschädigten kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruches wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes aufgrund tatsächlicher Nichtbeschäftigung den Anspruch entfallen lassen.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.06.2011 - 2 Ca 1549/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1;

Tatbestand

Auf den Tatbestand der Entscheidung des Arbeitsgerichts vom 27.06.2011, Bl. 68 ff. d.A., wird Bezug genommen nach §§ 69 Abs. 3 ArbGG.