Der Kläger war vom 14. April 1986 bis 31. Dezember 1986 bei der Firma Egon D. in A. beschäftigt und in der Ausrüsterei als Hilfsarbeiter tätig. Am 1. Januar 1987 wurden er und die anderen in der Ausrüsterei beschäftigten Arbeitnehmer von der Ende 1986 gegründeten Beklagten übernommen, die die Ausrüstung der Firma Egon D. nunmehr unter eigener Rechtspersönlichkeit in den seitherigen Räumen betreibt. Die Beklagte, die unter anderer Leitung als die Firma Egon D. steht, unterhält Geschäftsbeziehungen nicht nur zur Firma Egon D., sondern auch zu anderen Firmen.
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