LAG Hamm - Urteil vom 10.10.2013
11 Sa 713/13
Normen:
§§ 241 Abs. 2 , 242 BGB;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 03.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2021/12

Anspruch auf Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und SozialpläneNachweis durch Auflistung der betriebsverfassungsrechtlichen Vereinbarungen

LAG Hamm, Urteil vom 10.10.2013 - Aktenzeichen 11 Sa 713/13

DRsp Nr. 2013/24518

Anspruch auf Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Sozialpläne Nachweis durch Auflistung der betriebsverfassungsrechtlichen Vereinbarungen

Der Kläger hat Anspruch auf einen Nachweis durch eine Niederschrift mit einer Auflistung der auf sein Arbeitsverhältnis anwendbaren Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Sozialpläne.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Herne vom 03.04.2013 - 1 Ca 2021/12 - verurteilt, dem Kläger einen Nachweis durch eine Niederschrift mit einer Auflistung der auf sein Arbeitsverhältnis anwendbaren Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Sozialplänen - einschließlich aller dort in Bezug genommenen Anlagen -, welche im Zusammenhang mit den sozialverträglichen Personalmaßnahmen anlässlich der Beendigung des deutschen Steinkohlenbergbaus zum 31.12.2018 stehen, auszuhändigen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen der Kläger 6/7 und die Beklagte 1/7.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§§ 241 Abs. 2 , 242 BGB;

Tatbestand