OLG Hamburg - Urteil vom 19.10.2018
3 U 283/16
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 3; BGB § 282; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 23.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 321 O 23/15

Ansprüche aus einer Schiffsbeteiligung am Suezmax-Tanker Flottenfonds IIVoraussetzungen eines Anspruchs aus Verschulden bei Vertragsschluss (vorliegend verneint)Darstellung der Anlageziele und AnlagepolitikDarstellung der Marktentwicklung nach Schiffstypen

OLG Hamburg, Urteil vom 19.10.2018 - Aktenzeichen 3 U 283/16

DRsp Nr. 2022/3157

Ansprüche aus einer Schiffsbeteiligung am Suezmax-Tanker Flottenfonds II Voraussetzungen eines Anspruchs aus Verschulden bei Vertragsschluss (vorliegend verneint) Darstellung der Anlageziele und Anlagepolitik Darstellung der Marktentwicklung nach Schiffstypen

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.11.2016, Az. 321 O 23/15, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Nebenintervenienten zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 20.442,18 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 3; BGB § 282; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 2;

Gründe:

I. Der Kläger zeichnete seine Schiffsbeteiligung am Suezmax-Tanker Flottenfonds II am 19.11.2005 (Anlage K 1). Dem lag der Prospekt vom 07.07.2005 (Anlage K 2) zu Grunde. Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 23.11.2016 abgewiesen. Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz wird gemäß § 540 ZPO auf das landgerichtliche Urteil verwiesen.

Gegen diese Entscheidung wendet sich der Kläger mit seiner Berufung. Er beanstandet die Darstellung im Emissionsprospekt Suezmax-Tanker Flottenfonds II unter den folgenden Gesichtspunkten:

- Anlageziele und Anlagepolitik

- Marktentwicklung für Suezmax-Tanker