Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 17. November 2020 und der Bescheid der Beklagten vom 11. Februar 2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. April 2020 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab 1. Januar 2020 ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 243,00 € monatlich zu gewähren.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung anteiligen (gekürzten) Pflegegeldes ab 1. Januar 2020.
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