Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen infolge unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen gilt.
Die Beklagte ist eine privatrechtlich organisierte Forschungseinrichtung und befasst sich mit Schwerionenforschung. Sie hatte von der E.I.S. GmbH (im folgenden EIS) mehrere elektronische Geräte, sogenannte Strahldiagnose-Einheiten, erworben. Diese Geräte hatte die Firma EIS in ihrer eigenen Elektronik-Abteilung, die vier bis fünf Mitarbeiter umfasste, hergestellt. In dem Zeitraum von 1979 bis 1989 schlossen die Beklagte und die Firma EIS mehrere Verträge über Service- und Wartungsarbeiten an den Strahldiagnose-Elektronik-Einheiten. Der erste Wartungsvertrag vom 20. Dezember 1979 enthielt folgende Vereinbarungen:
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