Der Kläger ist kaufmännischer Angestellter. Er ist seit 1972 bei der Beklagten beschäftigt. In der Zeit. vom 10. November bis zum 16. November 1985 nahm er an der Bildungsveranstaltung "Betriebsratsarbeit - Vertrauensleutearbeit - Gewerkschaften" teil, die im "Institut für Arbeitnehmerbildung Heinrich Hansen" in L (im folgenden: Institut) stattfand.
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