Die Parteien streiten über die Nachzahlung einer Sonderzahlung.
Der Kläger ist bei der Beklagten als Sachbearbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|