ArbG Berlin, vom 12.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 20188/91
Arbeitsentgelt: Zusatzvergütung nach RKV
LAG Berlin, Urteil vom 15.06.1992 - Aktenzeichen 9 Sa 24/92
DRsp Nr. 2002/8103
Arbeitsentgelt: Zusatzvergütung nach RKV
Die nach dem Rahmenkollektivvertrag (RKV) über die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Mitarbeiter in Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung zum "Tag des Lehrers" (12. Juni) zu zahlende jährliche zusätzliche Vergütung kann infolge der Ablösung dieser Vorschriften durch den TV Zuwendung Ang-Oauch nicht anteilig beansprucht werden.