ArbG Berlin, vom 05.11.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 36 Ca 21099/93
Arbeitsgerichtsverfahren: Aussetzung bei vorgreiflicher Frage
LAG Berlin, Beschluss vom 02.12.1993 - Aktenzeichen 9 Ta 24/93
DRsp Nr. 2002/8044
Arbeitsgerichtsverfahren: Aussetzung bei vorgreiflicher Frage
Werden Vergütungsansprüche selbständig gerichtlich geltend gemacht, die im wesentlichen von der Rechtsunwirksamkeit einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung abhängen, über die aber die Rechtsmittelinstanz noch keine rechtskräftige Entscheidung herbeigeführt hat, ist das Folgeverfahren in der Regel auszusetzen.