ArbG Bonn, vom 17.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1755/99
Arbeitsverhältnis / freie Mitarbeiter
LAG Köln, Urteil vom 18.12.2000 - Aktenzeichen 7 Ta 184/00
DRsp Nr. 2001/7419
Arbeitsverhältnis / freie Mitarbeiter
»Ein Grundstücksmakler, der laut Dienstvertrag verpflichtet ist, Weisungen in Bezug auf seine Tätigkeit zu befolgen, ist Arbeitnehmer, auch wenn bei der Durchführung des Vertrages keine Weisungen praktiziert wurden.«