Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.
Der 1970 geborene Kläger absolvierte nach seinem Forststudium von Juni 1996 bis Juni 1998 das Referendariat in Sachsen-Anhalt. Ab 15.08.1998 war der Kläger auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom gleichen Tag als Diplomforstingenieur in der Vergütungsgruppe IV a
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|