ArbG Berlin - 41 Ca 3101/93 - 04.03.93, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers - Wechsel von der Nacht- in die Tagschicht
LAG Berlin, Urteil vom 26.07.1993 - Aktenzeichen 9 Sa 52/93
DRsp Nr. 2002/8054
Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers - Wechsel von der Nacht- in die Tagschicht
1. Ist die Lage der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag eindeutig festgelegt, dann kann der Arbeitgeber auch nicht aufgrund seines Direktionsrechtes insoweit einseitig eine Änderung herbeiführen.2. Ein Arbeitnehmer unterlässt nicht böswillig die anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft, wenn er es ablehnt, eine vom Arbeitgeber unter Überschreitung des Direktionsrechts zugewiesene Tätigkeit auszuüben.