LAG Düsseldorf - Urteil vom 21.03.1990
12 Sa 82/90
Normen:
AWbG NRW § 1 Abs. 1 § 7 ;
Fundstellen:
EzB AWbG NRW § 1 Nr. 24a
LAGE § 7 AWbG NW Nr. 5
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 16.11.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2100/89

Aus- und Weiterbildung: Bildungsurlaub nach AWbG NRW

LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.1990 - Aktenzeichen 12 Sa 82/90

DRsp Nr. 2002/8960

Aus- und Weiterbildung: Bildungsurlaub nach AWbG NRW

Eine als "Ökologische Wattenmeerexkursion" bezeichnete Lehrveranstaltung kann der politischen Weiterbildung dienen, wenn durch die konkrete Ausgestaltung des Programms das Ziel der politischen Weiterbildung sichergestellt ist. Das ist dann der Fall, wenn der Lehrplan darauf angelegt ist, aufbauend auf der erforderlichen Vermittlung naturkundlichen Grundlagenwissens, das Interesse der Teilnehmer für das Beziehungsgeflecht zwischen Industriegesellschaft und natürlichen Lebensgrundlagen zu wecken sowie ihre Urteilsfähigkeit für umweltpolitische Rahmenbedingungen zu verbessern.

Normenkette:

AWbG NRW § 1 Abs. 1 § 7 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die teilweise aufhebende Entscheidung des BAG vom 24.08.1993 - 9 AZR 240/90 - DRsp-ROM Nr. 1994/1590 -.

Vorinstanz: ArbG Essen, vom 16.11.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2100/89
Fundstellen