LAG Hamm - Urteil vom 18.09.1996
9 Sa 2341/95
Normen:
BBiG § 14 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn - 1 Ca 1519/95 - 16.11.96,

Ausbildungsverhältnis: Verlängerungsanspruch bei Nichtbestehen der Prüfung

LAG Hamm, Urteil vom 18.09.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 2341/95

DRsp Nr. 2001/5831

Ausbildungsverhältnis: Verlängerungsanspruch bei Nichtbestehen der Prüfung

Gemäß § 14 Abs. 3 BBiG hat der Auszubildende einen Anspruch auf Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses, wenn er die Abschlussprüfung nicht besteht. Dieser Anspruch ist auch dann gegeben, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung deswegen nicht besteht, weil er an der mündlichen Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen kann.

Normenkette:

BBiG § 14 Abs. 3 ;
Vorinstanz: ArbG Paderborn - 1 Ca 1519/95 - 16.11.96,