LAG Hamm - Urteil vom 21.11.2012
2 Sa 1048/11
Normen:
BetrVG § 73; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 10.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1571/10

Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die Annahme eienr statischen Verweisung

LAG Hamm, Urteil vom 21.11.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 1048/11

DRsp Nr. 2013/14522

Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die Annahme eienr statischen Verweisung

Enthält ein Arbeitsvertrag die Regelung, dass der Arbeitnehmer nach einer bestimmten Lohngruppe eines Tarifvertrags vergütet werden soll, liegt eine dynamische Verweisung vor, wenn kein bestimmter Tarifvertrag konkret nach Datum und Gegenstand eindeutig bezeichnet ist.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 10.05.2011 - 3 Ca 1571/10 - wird zurückgewiesen und das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 10.05.2012 zur Klarstellung in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

für das Jahr 2007 269,82 € brutto und 6,61 € an steuerfreien Zuschlägen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2008,

für das Jahr 2008 2.357,77 € brutto und 79,22 € steuerfreie Zuschläge nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2009,

für das Jahr 2009 3.206,47 € brutto und 171,01 € an steuerfreien Zuschlägen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2010 und

2. 3.