Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 10.05.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
für das Jahr 2007 269,82 € brutto und 6,61 € an steuerfreien Zuschlägen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2008,
für das Jahr 2008 2.357,77 € brutto und 79,22 € steuerfreie Zuschläge nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2009,
für das Jahr 2009 3.206,47 € brutto und 171,01 € an steuerfreien Zuschlägen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2010 und
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