ArbG Wuppertal, vom 18.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3476/91
Auslegung eines Vergleichs: Erbringung aller vertragsgemäßen Leistungen durch den Arbeitgeber
LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.1992 - Aktenzeichen 4 Sa 116/92
DRsp Nr. 2002/8858
Auslegung eines Vergleichs: Erbringung aller vertragsgemäßen Leistungen durch den Arbeitgeber
Verpflichtet sich ein Arbeitgeber in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt alle vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen, soweit dies nicht bereits geschehen ist, hat dies die Bedeutung (§§ 133, 157BGB), dass der Arbeitnehmer nur dann die ihm zustehenden Leistungen - hier: Lohnzahlung - verlangen kann, wenn die hierzu erforderlichen Voraussetzungen - hier: aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges nach § 615BGB - erfüllt sind. Eine solche Vergleichsformulierung kann nicht dahingehend ausgelegt werden, daß der Arbeitgeber die in Frage stehenden Leistungen ohne Rücksicht darauf zu erbringen habe, ob die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.