LAG Düsseldorf - Urteil vom 29.04.1992
4 Sa 116/92
Normen:
BGB §§ 133 157 ;
Fundstellen:
AiB 1992, 668
BB 1992, 2084
DB 1992, 2040
LAGE § 157 BGB Nr. 3
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 18.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3476/91

Auslegung eines Vergleichs: Erbringung aller vertragsgemäßen Leistungen durch den Arbeitgeber

LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.1992 - Aktenzeichen 4 Sa 116/92

DRsp Nr. 2002/8858

Auslegung eines Vergleichs: Erbringung aller vertragsgemäßen Leistungen durch den Arbeitgeber

Verpflichtet sich ein Arbeitgeber in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt alle vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen, soweit dies nicht bereits geschehen ist, hat dies die Bedeutung (§§ 133, 157 BGB), dass der Arbeitnehmer nur dann die ihm zustehenden Leistungen - hier: Lohnzahlung - verlangen kann, wenn die hierzu erforderlichen Voraussetzungen - hier: aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges nach § 615 BGB - erfüllt sind. Eine solche Vergleichsformulierung kann nicht dahingehend ausgelegt werden, daß der Arbeitgeber die in Frage stehenden Leistungen ohne Rücksicht darauf zu erbringen habe, ob die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Normenkette:

BGB §§ 133 157 ;
Vorinstanz: ArbG Wuppertal, vom 18.12.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3476/91