1.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf vom 26.03.2009 - 5 Ca 5101/08 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan vom 13.03.2007 in Höhe von 222.700,60 € brutto.
Die Beklagte hat am Standort E.-S. ein Werk zur Herstellung von Illustrations- und Katalogpapier betrieben. Es bestand ein Betriebsrat.
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