Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 09.05.2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt die unbefristete Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
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