BAG - 14.12.1988 (7 AZR 773/87) - DRsp Nr. 1992/6039
BAG, vom 14.12.1988 - Aktenzeichen 7 AZR 773/87
DRsp Nr. 1992/6039
a-b. Verwaltungsrechtsweg (keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte)(a) für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschluß eines Arbeitsvertrags, begründet mit rechtswidrig verzögerter Ausbildung im (Studien-)Referendarverhältnis;
»Für einen Anspruch auf Abschluß eines Arbeitsvertrages wegen rechtswidrig verzögerter Ausbildung im [Studien-]Referendarverhältnis (Beamter auf Widerruf) ist der Rechtsweg nicht zu den Gerichten für Arbeitssachen, sondern zu den Verwaltungsgerichten gegeben.«