BAG - 17.11.1988 (4 AZN 504/88) - DRsp Nr. 1992/6052
BAG, vom 17.11.1988 - Aktenzeichen 4 AZN 504/88
DRsp Nr. 1992/6052
Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde:keine Möglichkeit der Beschwerdebegründung mit der Divergenz von Beweisbeschlüssen.
»Die Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz kann nur auf divergierende abstrakte Rechtssätze in verfahrens- oder instanzabschließenden gerichtlichen Entscheidungen gestützt werden. Damit scheiden Beweisbeschlüsse als Grundlage einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz aus.«