BAG - 18.11.1988 (8 AZR 12/86) - DRsp Nr. 1992/6048
BAG, vom 18.11.1988 - Aktenzeichen 8 AZR 12/86
DRsp Nr. 1992/6048
Verpflichtung eines geringfügig beschäftigten Ä und deshalb sozialversicherungsfreien - Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber die Aufnahme einer weiteren Ä u. U. die Versicherungspflicht begründenden Ä geringfügigen Beschäftigung anzuzeigen;(b-d) Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen Versäumung der Anzeige,(c-d) jedoch kein Ersatz der nachzuentrichtenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,(d) auch nicht aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen oder eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots.