»... Nach der älteren Rechtspr. des Senats war im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde unzulässig (BAG-Beschluß vom 15. 5. 1957, AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG [1952]).
Die Begründung für die Unzulässigkeit der Anschlußbeschwerde und der Anschlußrechtsbeschwerde trägt nicht mehr.
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