Der Kläger fordert Zahlung restlichen Lohnes und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Gemeinschuldner hat hiergegen mit einem Schadensersatzanspruch wegen aufgewendeter Detektivkosten aufgerechnet und wegen des überschießenden Betrages Widerklage erhoben.
Der Kläger war in der Zeit vom 2. Oktober 1990 bis zum 31. Januar 1991 beim Inhaber der Spedition Leo S., Herrn Hans-Joachim Se., als Kraftfahrer zu einem Bruttomonatslohn von zuletzt 2.200,00 DM beschäftigt. Am 10. Oktober 1996 ist über das Vermögen des Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter bestellt worden.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|