EWG/EAGEAG Beamtenstatut; BSB (Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten);
Fundstellen:
EuGH Slg. 1989, 4127 (Mulfinger u. a.)
Beamte - Statut - Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Geltungsbereich - Sprachlehrer - Verträge, für die das Recht eines Mitgliedstaats gilt - Zulässigkeit
EuGH, Urteil vom 06.12.1989 - Aktenzeichen Rs C-249/87
DRsp Nr. 2000/4433
Beamte - Statut - Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Geltungsbereich - Sprachlehrer - Verträge, für die das Recht eines Mitgliedstaats gilt - Zulässigkeit
(Francoise Mulfinger und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften)1. Das Beamtenstatut und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten stellen keine erschöpfende Regelung dar, aufgrund deren die Einstellung von Personen außerhalb des so geschaffenen Regelungsrahmens verboten wäre. Die Fähigkeit der Gemeinschaft, Vertragsbeziehungen nach dem Recht eines Mitgliedstaats einzugehen, erstreckt sich vielmehr auf den Abschluß von Arbeits- oder Dienstleistungsverträgen.2. Der Abschluß solcher Verträge wäre jedoch rechtswidrig, wenn die Kommission die Vertragsbedingungen nicht gemäß den dienstlichen Erfordernissen, sondern zur Umgehung des Statuts oder der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten festgelegt hätte.
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