I.
1. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Reihe von Verfahren anhängig, in denen die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze über die Feststellung der Haushaltspläne des Bundes für vergangene Jahre, soweit sie Zuschüsse für die politischen Parteien vorsehen, zu entscheiden sein wird.
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