Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses infolge einer Befristung.
Die Klägerin ist Chemielaborantin. Sie war seit dem 1. Oktober 1987 im staatlichen Veterinäruntersuchungsamt für Fische und Fischwaren Cuxhaven (VUA) aufgrund mehrfach befristeter Arbeitsverträge tätig. Nachdem ihre Beschäftigung bis zum 30. September 1988 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme erfolgt war, führte sie anschließend aufgrund von 1-Jahres-Verträgen bis zum 31. Dezember 1991 Schadstoffanalysen im Rahmen des "Joint-Monitoring-Programms" (JMP) und des "Bund-Länder-Meßprogramms" (BLM) durch. Diese Untersuchungsaufträge wurden seit 1987 vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) und der ARGE Elbe an das VUA jeweils für ein Jahr vergeben.
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