BAG - Urteil vom 03.11.1999
7 AZR 846/98
Normen:
BGB § 620 ; BAT SR 2 y Nr. 1b ;
Fundstellen:
AP Nr. 19 zu § 2 BAT SR 2 y
BB 2000, 1247
BB 2000, 728
NZA 2000, 726
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Stade - Urteil vom 11. März 1997 - 1 Ca 616/96 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. Landesarbeitsgericht Niedersachsen - Urteil vom 31. August 1998 - 5 Sa 782/97 , vom - Vorinstanzaktenzeichen

Befristetes Arbeitsverhältnis; Aufgabe von begrenzter Dauer

BAG, Urteil vom 03.11.1999 - Aktenzeichen 7 AZR 846/98

DRsp Nr. 2000/2809

Befristetes Arbeitsverhältnis; Aufgabe von begrenzter Dauer

»Die Prognose des Arbeitgebers zum Vorliegen einer Aufgabe von begrenzter Dauer ist Teil des Sachgrunds nach der Nr. 1 b zur SR 2 y BAT (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 170/91 - AP Nr. 145 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). Erweist sich die Prognose als zutreffend, besteht eine ausreichende Vermutung dafür, daß sie richtig erstellt worden ist.«

Normenkette:

BGB § 620 ; BAT SR 2 y Nr. 1b ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses infolge einer Befristung.

Die Klägerin ist Chemielaborantin. Sie war seit dem 1. Oktober 1987 im staatlichen Veterinäruntersuchungsamt für Fische und Fischwaren Cuxhaven (VUA) aufgrund mehrfach befristeter Arbeitsverträge tätig. Nachdem ihre Beschäftigung bis zum 30. September 1988 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme erfolgt war, führte sie anschließend aufgrund von 1-Jahres-Verträgen bis zum 31. Dezember 1991 Schadstoffanalysen im Rahmen des "Joint-Monitoring-Programms" (JMP) und des "Bund-Länder-Meßprogramms" (BLM) durch. Diese Untersuchungsaufträge wurden seit 1987 vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) und der ARGE Elbe an das VUA jeweils für ein Jahr vergeben.