Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 18.01.2012 - 4 Ca 1381 d/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 30.06.2011 geendet hat.
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