1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 27.07.2011 -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger für das Jahr 2010 eine um EUR 1 300,08 brutto erhöhte Sonderzahlung zusteht.
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