LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 22.10.2013
2 Sa 222/13
Normen:
TVöD -K § 16; TV Regelung Tarifsituation Teil I § 2 Abs. 3; TV Regelung Tarifsituation Teil II § 2 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 13.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 307 c/13

Berechnung der Gehaltssteigerung nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Tarifsituation der Damp Holding AG

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.10.2013 - Aktenzeichen 2 Sa 222/13

DRsp Nr. 2013/25766

Berechnung der Gehaltssteigerung nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Tarifsituation der Damp Holding AG

TV Regelung Tarifsituation Damp sieht für Teil I (Akutkliniken) und Teil II (Reha-Kliniken) unterschiedliche Überleitungsregelungen vor. Daher können Regelungen aus Teil I nicht auf Teil II angewandt werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 13.06.2013 - 1 Ca 307 c/13 - zu 2 teilweise abgeändert und insoweit neu formuliert:

2.

Die Beklagte wird verurteilt, mit Wirkung von April 2013 bis einschließlich Oktober 2013 über die monatlich zu zahlende Bruttovergütung hinaus an den Kläger einen weiteren monatlichen Differenzbetrag in Höhe von 38,50 Euro brutto zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD -K § 16; TV Regelung Tarifsituation Teil I § 2 Abs. 3; TV Regelung Tarifsituation Teil II § 2 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die korrekte Berechnung der Gehaltssteigerung des Klägers nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Tarifsituation der D. Holding AG.

1. 2.