ArbG Berlin, vom 28.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 13345/00
Berufung: Fristverlängerungsgesuch per Telefax nach Dienstschluss
LAG Berlin, Urteil vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 16 Sa 2059/00
DRsp Nr. 2002/8208
Berufung: Fristverlängerungsgesuch per Telefax nach Dienstschluss
1. Ein Prozessbevollmächtigter, der am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist nach Dienstschluss des Berufungsgerichts diesem einen Fristverlängerungsantrag per Telefax übermittelt und ihn lediglich mit "erheblicher Arbeitsüberlastung" bzw. "zahlreichen zu bearbeitenden Fristsachen" begründet, darf nicht darauf vertrauen, dass dem Verlängerungsantrag entsprochen wird.2. Jedenfalls im Bezirk des LAG Berlin ist als allgemein bekannt vorauszusetzen, dass ein derartiger Antrag zurückgewiesen werden kann.