LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.12.2007
8 Sa 469/07
Normen:
DBGRG § 12 ; DBGRG § 18 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 17.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 4870/06

Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Führungskräfte

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.12.2007 - Aktenzeichen 8 Sa 469/07

DRsp Nr. 2008/19777

Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Führungskräfte

»Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, dass die Deutsche Bahn AG Führungskräften, die aus einem Beamtenverhältnis beurlaubt wurden oder aus einem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis in deren Dienste traten, keine Altersversorgung zusagte.«

Normenkette:

DBGRG § 12 ; DBGRG § 18 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über betriebliche Altersversorgung.

Der am 26. Mai 1941 geborene Kläger war seit dem 05. Januar 1970 Beamter bei der A und später bei dem B. Zuletzt hatte er dort das Amt eines Ministerialrates auf einer Planstelle der Besoldungsgruppe B 3.