Der Kläger ist seit dem 3. Oktober 1971 zunächst bei der Muttergesellschaft der Beklagten, später bei dieser beschäftigt, und zwar gegen ein Entgelt von zuletzt ca. 3.200,-- DM monatlich. Die Beklagte ist die Vertriebsgesellschaft der mit Herstellung und Vertrieb von Repro-Geräten beschäftigten K. Sie wurde zum 1. April 1983 aus der Muttergesellschaft ausgegliedert und beschäftigte bei Ausspruch der streitgegenständlichen Änderungskündigung ca. 266 Mitarbeiter. Die Parteien sind kraft Organisationszugehörigkeit an die Tarifverträge der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen gebunden.
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