Auf die Berufung der Beklagten Ziffer 1 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 20.03.2012 - Az.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Die Revision wird zugelassen.
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