A.
Der Beteiligte zu 1 ist der aus elf Mitgliedern bestehende Betriebsrat im Betrieb der Beteiligten zu 2, die ca. 900 Arbeitnehmer beschäftigt. Aufgrund eines Beschlusses des Beteiligten zu 1 vom 21.9.89 nahm dessen Mitglied Brigitta M. am 3. und 4.10.89 an einem von der IG Metall Bezirksleitung Hamburg veranstalteten Seminar teil, dessen Thema lautete:
"Gesprächs-, Diskussions- und Verhandlungsführung in der Betriebsratsarbeit.
Anregungen zur wirksamen Vorbereitung und Durchführung sowie zur Lösung von Konflikten aus -psychologischer, arbeitsorganisatorischer und rechtlicher Sicht anhand praktischer Übungen."
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligte zu 2 verpflichtet ist, die Seminargebühren in Höhe von 450,- DM für diesen Seminarbesuch zu tragen.
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