LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.09.2000
12 TaBV 23/98
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 25.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 353/95

Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.09.2000 - Aktenzeichen 12 TaBV 23/98

DRsp Nr. 2002/3486

Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme

Die Schulung von Betriebsratsmitgliedern in Gesprächs- und Verhandlungsführung ist zwar nützlich, nicht jedoch erforderlich i.S. des § 40 BertVG mit der Folge, dass der Arbeitgeber weder die Kosten der Schulungsmaßnahme noch Reisekosten zu ihr erstatten muss.

Normenkette:

BetrVG § 40 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 25.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 353/95