LAG Düsseldorf - Urteil vom 12.07.2000
4 Sa 623/00
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 25.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5203/99

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2000 - Aktenzeichen 4 Sa 623/00

DRsp Nr. 2002/3642

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage

1. Will der Arbeitgeber einen prozentualen Teil einer Tariflohnerhöhung bei allen Arbeitnehmern gleichmäßig anrechnen und damit jede einzelne Zulage um den ermittelten Prozentsatz kürzen, besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. 2. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Arbeitgeber aufgrund seiner Kürzungsentscheidung jede weitere Gestaltungsmöglichkeit fehlt, weil er mehr als die Tariflohnerhöhung nicht anrechnen kann.

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt gewesen ist, ohne Zustimmung des Betriebsrates die Tariflohnerhöhung, die sich aus der Erhöhung der an den Kläger gezahlten Prämienzulage ergibt, auf die dem Kläger gezahlte weitere übertarifliche Zulage anzurechnen.