LAG Köln - Urteil vom 05.06.1998
11 Sa 1641/97
Normen:
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1431/97

Betriebsrente; Provision; Auslegung einer Versorgungsordnung

LAG Köln, Urteil vom 05.06.1998 - Aktenzeichen 11 Sa 1641/97

DRsp Nr. 2000/2057

Betriebsrente; Provision; Auslegung einer Versorgungsordnung

»Im Arbeitsleben wird der Begriff der "Zuwendung" gebraucht, um ungewöhnliche (Zusatz-) Leistungen außerhalb des eigentlichen Synallagmas zu bezeichnen; er bezieht sich auf Leistungen, die zumindest in ihrem historischen Ursprung einmal freiwillig waren und nicht den für die Vergütung geltenden allgemeinen Fälligkeitsregelungen (§ 614 BGB, §§ 64, 87c HGB, § 11 BBiG) folgen.«

Normenkette:

BetrAVG ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1431/97