LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.11.2011
7 Sa 677/11
Normen:
BGB § 613a;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 26.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 122/06

Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2011 - Aktenzeichen 7 Sa 677/11

DRsp Nr. 2012/7314

Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts

Die Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen eine vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung führt jedenfalls dann nicht zur Verwirkung des Widerspruchsrechts, wenn die Nichterhebung der Klage darauf beruht, dass dem Arbeitnehmer bereits vom Betriebsveräußerer angekündigt worden ist, dass er auf jeden Fall eine Kündigung erhalten wird. Entscheidend sind allerdings auch insoweit die Umstände des Einzelfalls.

Tenor

I.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 26.01.2007 - 2 Ca122/06 lev - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.088,00 € brutto (anteilige Sondervergütung für das Jahr 2005) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2006 zu zahlen.

II.Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

III.Die Berufung der Beklagten wird einschließlich der Widerklage zurückgewiesen.

IV.Die Kosten des Verfahrens erster Instanz nach einem Streitwert von 220.894,24 € trägt die Klägerin zu 57 %, die Beklagte zu 43%. Die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 80.433,24 € trägt die Beklagte.

V. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a;

Tatbestand