Der 1940 geborene, schwerbehinderte Kläger war seit September 1960 als Dreher im Werk "M", einem Reparaturbetrieb der Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte, beschäftigt. Sein Monatslohn betrug zuletzt 542,- DM brutto.
Im September 1990 beschloß die zuständige Stelle der sowjetischen Streitkräfte, den Betrieb "M" zum 31. März 1991 stillzulegen. Die am 12. April 1989 von den deutschen Zivilbeschäftigten im Betrieb "M" gewählte Betriebsgewerkschaftsleitung forderte daraufhin am 5. Oktober 1990 von den Streitkräften die Zahlung von Abfindungen an die zu entlassenden Arbeitnehmer, was von den Streitkräften abgelehnt wurde.
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