Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum
BFH, Urteil vom 24.01.1992 - Aktenzeichen VI R 177/88
DRsp Nr. 1996/11413
Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum
»1. Der als Haftungsschuldner in Anspruch genommene Arbeitgeber hat nachzuweisen, daß ein Rechtsirrtum beim Lohnsteuerabzug durch Handlungen des Lohnsteuerprüfers veranlaßt worden ist.2. Sind von einer Lohnsteuernachforderung mehr als 40 Arbeitnehmer betroffen, so ist die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner vor den Arbeitnehmern regelmäßig gerechtfertigt.3. Beruft sich ein Arbeitgeber darauf, daß die der Haftung zugrunde gelegten Löhne bereits bei den Jahressteuerfestsetzungen seiner Arbeitnehmer versteuert worden sind, so ist dies bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung konkret und unter Darlegung der Einzelheiten darzutun.«