Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2013 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten noch über die Vergütung sog. "Breakstunden" für den Zeitraum von September 2011 bis Oktober 2012.
Die Klägerin ist bei der Beklagten als Flugsicherheitskraft beschäftigt. Ihr Stundenlohn betrug bis zum 28. Februar 2012 12,06 EUR; ab dem1. März 2012 wurde er auf 12,36 EUR erhöht.
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