VG Wiesbaden, vom 30.07.1964 - Vorinstanzaktenzeichen III/2 710/55
BVerfG - Beschluß vom 18.01.1966 (2 BvL 21/64) - DRsp Nr. 1996/7714
BVerfG, Beschluß vom 18.01.1966 - Aktenzeichen 2 BvL 21/64
DRsp Nr. 1996/7714
(Verfassungswidrigkeit des § 327 Abs. 2 LAG und § 30 Abs. 1 S. 3 FeststG
»Zur Anwendung des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG.«Die Ermächtigungen des § 327 Abs. 2 LAG und des § 30 Abs. 1 Satz 3 FestStG sind jedoch nicht hinreichend bestimmt hinsichtlich ihres Ausmaßes. Sie lassen dem Verordnunggeber die Freiheit, darüber zu bestimmen, ob und welche persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für eine Zulassung verlangt werden dürfen, ob und welche fachliche Vorbildung gefordert werden darf und ob die persönliche Zuverlässigkeit des Vertreters geprüft werden kann. Für die Beantwortung dieser Fragen sind auch aus dem sonstigen Inhalt des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes keine Anhaltspunkte zu entnehmen.