1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts München, Kammer Ingolstadt, Aktenzeichen 10 Ca 320/11, vom 06.06.2012 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.527,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.03.2011 zu zahlen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 55 % und der Kläger 45 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte 77 % und der Kläger 23 %.
2. Die Revision wird zugelassen.
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