BVerwG - Urteil vom 01.02.2024
2 A 7.23
Normen:
BBG § 61 Abs. 1; BBG § 77 Abs. 1;

Disziplinarklage einer dienstgebenden Behörde auf Zurückstufung eines bei ihr beschäftigten Beamten wegen einer innerdienstlichen Pflichtverletzung

BVerwG, Urteil vom 01.02.2024 - Aktenzeichen 2 A 7.23

DRsp Nr. 2024/5443

Disziplinarklage einer dienstgebenden Behörde auf Zurückstufung eines bei ihr beschäftigten Beamten wegen einer innerdienstlichen Pflichtverletzung

Eine innerdienstliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn das pflichtwidrige Verhalten in das Amt und in die damit verbundenen dienstlichen Pflichten eingebunden ist. Besteht eine solche Verknüpfung, ist unerheblich, ob das Dienstvergehen innerhalb oder außerhalb der Dienstzeit begangen wird.

Tenor

Der Beklagte wird in das Amt eines Regierungsoberinspektors (Besoldungsgruppe A 10 BBesO) zurückgestuft.

Eine Beförderung ist nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung möglich.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

BBG § 61 Abs. 1; BBG § 77 Abs. 1;

Gründe

I

Mit ihrer Disziplinarklage erstrebt die Klägerin die Zurückstufung des Beklagten.